Die häufigsten Fragen und ihre Antworten

... zum Thema Tarifwechsel

Warum sollte ich innerhalb meines Versicherers wechseln?
Weil Sie zwar weniger an Beitrag zahlen, aber dennoch alle Altersrückstellungen und sonstigen Rechte behalten, die Sie sich im Laufe der Zeit aufgebaut haben. Ausserdem entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, da ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand für den Tarifwechsel keine Rolle spielen.
Warum weist mein Versicherer mich nicht auf diese Möglichkeit hin?
Weil Ihr Versicherer Geld verdienen will. Je mehr Beiträge Sie als Kunde zahlen, desto mehr bleibt bei der Gesellschaft als Gewinn hängen. Wenn Sie einen Tarif wechseln, der einen geringeren Beitrag hat, verdient die Versicherungsgesellschaft weniger.
Warum kann ich nicht einfach selber den Tarif wechseln?
Weil Ihnen das Wissen und die Erfahrung dafür fehlen. Theoretisch könnten Sie selber mit Ihrer Gesellschaft verhandeln. In der Praxis aber wird man Ihnen das Leben sehr schwer machen: Hinhalte-Taktiken, drittklassige Angebote und Tarife, bei denen Sie weniger Beitrag mit weniger Leistung erkaufen. Wir empfehlen daher die Hilfe eines erfahrenen und unabhängigen Versicherungsexperten.
Habe ich einen Anspruch auf den Tarifwechsel?
Ja, haben Sie. Der Paragraf 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sagt sehr deutlich, dass Sie als privat Krankenversicherter das Recht haben, jederzeit und unter Anrechnung Ihrer erworbenen Rechte und Altersrückstellungen in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln können.
Können auch ältere oder Versicherte mit Vorerkrankungen wechseln?
Ja, der Tarifwechselrecht aus § 204 ist gerade für diesen Personenkreis geschaffen worden. Denn durch den Verlust der Alterungsrückstellungen und eine erneute Gesundheitsprüfung ist der Wechsel zu einem anderen Versicherer für diese Menschen praktisch unmöglich.
Habe ich bei einem Tarifwechsel irgendwelche Nachteile zu befürchten?
Nein, Sie brauchen keinerlei Nachteile zu befürchten. Weder riskieren Sie Ihre Alters-rückstellung noch brauchen Sie eine Gesundheitsprüfung zu befürchten. An Beitragssteigerungen nehmen Sie nur genauso teil wie jeder andere Versicherte Ihres "neuen" Tarifes auch (tendenziell werden die Steigerungen sogar geringer ausfallen als bei Ihrem "alten" Tarif.)
Muss ich mit einem Tarifwechsel bis zur nächsten Beitragserhöhung warten oder eine Kündigungsfrist beachten?
Nein, Sie brauchen auf nichts zu warten. Der Tarifwechsel nach § 204 VVG ist jederzeit zum nächsten Monatsersten möglich.

Um unnötig hohe Beiträge zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den Tarifwechsel so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen. Jeder Monat, den Sie warten, ist hinausgeschmissenes Geld.

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